Neu seit 2009   Die Unternehmererklärung

Warum sind rechnerische Nachweise im Rahmen einer Heizungsplanung für das Handwerk unumgänglich?

Entsprechend der Energieeinsparverordnung  EnEV 2009 Abschnitt 6 "Gemeinsame Vorschriften und Ordnungswiedrigkeiten" § 26a "Private Nachweise" muß durch eine Unternehmerklärung die Einhaltung der Vorschrift dem Bauherren unter den Vorausetzungen im Absatz (1) bestätigt werden.

Die Nichtausstellung der Unternehmererklärung ist eine Ordnungswiedrigkeit. 

§ 26a Private Nachweise

(1) Wer geschäftsmäßig an oder in bestehenden Gebäuden Arbeiten   

1. zur Änderung von Außenteilen im Sinne § 2 Absatz 1 Satz 1, 

2. zur Dämmung oberster Geschoßdecken im Sinne von § 10 Absatz 3 und 4, auch in Verbindung mit Absatz 5 oder          

3. zum erstmaligen Einbau oder zur Ersetzung von Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugersystemen nach § 13, Verteilungseinrichtungen oder Warmwasseranlagen nach  § 14 oder Klimaanlagen oder sonstige Anlagen der Raumlufttechnik nach § 15 durchführt hat dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluß der Arbeiten schriftlich zu erklären, daß die von ihm geänderten oder eingebauten Anlageteile den Anforderungen dieser verordnung entsprechen (Unternehmererklärung)

Im Absatz (2) heißt es:

"Mit der Unternehmererklärung wird die Erfüllung der Pflichten aus dem Absatz 1 genannten Vorschriften nachgewiesen. Die Unternehmererklärung ist vom Eigentümer mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Der Eigentümer hat die Unternehmererklärung der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorzulegen."

Die Forderungen der EnEV 2009 zu erfüllen ist ohne rechnerische Nachweise wie Heizlastberechnung, Berechnung der Wärmeverteilung und hydraulischer Abgleich nicht möglich. Eine funktionierende Heizungsanlage zu bauen ist verhältnismässig einfach, jedoch nur eine optimierte, funktionierende Heizungsanlage bietet den bestmöglichen Umweltschutz. Zudem hat der  Bauherr eine optimierte Heizungsanlage ohnehin verdient.

Jedes Bauvorhaben muß fachgerecht geplant werden. Planungen über den Daumen sind endlich Vergangenheit.

Um diese Forderungen durch das Handwerk zu erfüllen bieten wir Planungsleistungen durch HLS Ingenieurbüros mit an.  

Formulare für die Unternehmererklärungen können Sie sich hier herunterladen

Unternehmererklärung für haustechnische Anlagen (ausfüll.-und speicherbar)

Unternehmererklärung für die Außenhülle (ausfüll.-und speicherbar)